Honorarforderungen schützen und durchsetzen
Honorarausfälle sind in eines der größten finanziellen Risiken der Bau- und Planungsbranche. Die schlechte Zahlungsmoral eines Bauherrn kann auch gut ausgelastete Büros schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Um Honorarrisiken abzusichern, stehen Ingenieuren und Fachplanern zwei Möglichkeiten offen:
1. Honorarrechtsschutz
Die Honorarrechtsschutz-Versicherung hilft, Honoraransprüche vor Gericht durchzusetzen, und übernimmt hierfür die Prozesskosten. Der Schutz umfasst alle Aufträge eine Planers oder Ingenieurbüros im versicherten Zeitraum.
2. Forderungsausfall
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn Auftraggeber Rechnungen nicht begleichen, und bietet damit Schutz auch im Fall einer Insolvenz des Bauherrn. Ingenieure schließen die Ausfallversicherung zielgerichtet für einzelne Aufträge ab.
Honorarrechtsschutz-Versicherung
Highlights
Die Rechtsschutzversicherung ist ein aktiver Schutz, der Ansprüche des versicherten Ingenieurs geltend macht – im Gegensatz zur einer Berufshaftpflichtversicherung, die nur passiven Rechtsschutz bietet und unangemessene Ansprüche abwehrt. Weigert sich ein Auftraggeber, das vereinbarte Honorar zu zahlen, oder kürzt er es unangemessen, kann der betroffene Ingenieur dagegen vor Gericht klagen.
Für den Abschluss einer Honorarrechtsschutz-Versicherung haben Bauingenieure und Fachplaner zwei Möglichkeiten:
- als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflichtversicherung (aktuell etwa bei der VHV, Markel, HDI oder Gothaer)
- als optionaler Baustein innerhalb einer Firmen-Rechtsschutzversicherung
Schadenbeispiele
Leistungen im Schadenfall
Der Versicherer übernimmt alle Kosten zur Interessensdurchsetzung des Bauingenieurs / Planers (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung). Dazu zählen insbesondere:
- Anwaltshonorare (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Gerichtskosten inklusive Entschädigungszahlungen für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, sofern diese der Versicherte zu tragen hat
Die Selbstbeteiligung für den Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz liegt, je nach Versicherer, bei 950 € oder 1.000 €.
Honorarausfall-Versicherung
Branchenspezifischer Schutz
Die Auseinandersetzung mit zahlungsunwilligen Auftraggebern kostet Ingenieure Zeit und Nerven und belastet zunehmend ihre Liquidität. Gerät ein Bauherr in Insolvenz, müssen sie das ausstehende Honorar meist ganz abschreiben.
Um hier eine sinnvolle Lösung anbieten zu können, haben wir mit führenden Versicherern Rahmenbedingungen für eine branchenspezifische Warenkreditversicherung ausgehandelt. Diese ermöglicht Architekten und Ingenieuren erstmals, sich passgenau und kostengünstig gegen Zahlungsausfälle zu versichern.
Leistungen
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Ihr Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder eine Rechnung nicht innerhalb von zwei Monaten ab Fälligkeit bezahlt. Den Schaden melden Sie dann schnell und unkompliziert online:
- Sie erhalten die versicherte Entschädigung, abzüglich der Selbstbeteiligung.
- Der Versicherer nimmt Ihren Kunden auf eigenes Risiko in Regress.
- Ist er erfolgreich, erhalten Sie einen anteiligen Regresserlös (erhalten also im besten Fall Ihre Selbstbeteiligung vollständig zurück).
Damit schützen Sie effektiv sich vor unkalkulierbaren Forderungsausfällen.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Der Kunde hat seinen Sitz in Deutschland oder einem anderen versicherten Land.
- Es dürfen vor Leistungserbringung keine negativen Informationen zum Kunden vorliegen (z.B. Zahlungseinstellung).
- Das Honorar wurde fristgemäß in Rechnung gestellt.
Rechtsschutzversicherung abschließen oder Forderungsausfälle absichern?
Ingenieure können als eine von wenigen Berufsgruppen Vertrags- und Honorarrechtsschutz erhalten. Alternativ können sie mit der Honorarausfall-Versicherung konkrete Aufträge absichern. Welche der beiden Optionen bietet Ihnen die meisten Vorteile?
Gern beraten wir Sie individuell, um die beste Lösung für Ihre Anforderungen zu finden:
- Rufen Sie uns an: 02385 / 920 6100
- Oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular