Inhaltsversicherung für Ingenieurbüros
Die Geschäftsinhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet und gehört für die meisten Ingenieure zu den unverzichtbaren Versicherungen. Sie deckt Schäden durch unterschiedliche Ursachen am Inventar Ihres Ingenieurbüros ab. Egal ob Feuer, Wasserrohrbruch oder Diebstahl: Solche Schäden führen häufig zusätzlich zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufes. Bis Ihr Büro wieder nutzbar ist, laufen Ausgaben wie Gehälter und Miete weiter, im schlimmsten Fall verzögern sich wichtige Projekte.
Je nach Versicherer und Tarif deckt die Inhaltsversicherung unterschiedliche Schäden grundsätzlich ab, während andere optional ausgewählt werden können. Daher sollten sich Ingenieure vorab überlegen, welcher Schutz und welche Versicherungssumme für sie sinnvoll sind.
Abgedeckte Schäden
Abgedeckt sind in der Regel Schäden durch:
- Feuer – inklusive Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm und Hagel – vor allem Eindringen von Regenwasser aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus – Ersatz des gestohlenen Inventars und Beseitigung von Vandalismusschäden an der Betriebseinrichtung
- Überschwemmung sowie weitere Naturkatastrophen – z.B. Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen
Schadenbeispiele
Abgesicherter Wert und Deckungssumme
Welchen Wert die Versicherer im Schadenfall ersetzen, ist je nach Anbieter leicht unterschiedlich. In der Regel erstattet er den Neuwert der zerstörten Betriebsgegenstände. Ist das Equipment allerdings sehr alt oder abgenutzt, wird meist nur noch der Zeitwert ersetzt (das heißt die Summe, die man zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch beim Verkauf der Einrichtung bekommen hätte).
Die Deckungssumme (Versicherungssumme) entspricht entspricht normalerweise dem Neuwert des versicherten Inventars und wird vom Versicherungsnehmer selbst festgesetzt.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag genannten Risikoorte (für die im Vertrag genannten Sachen).
Welche Zahlungen leistet die Inhaltsversicherung im Schadenfall?
- Ersatz der geschädigten versicherten Sachen – Reparatur oder Ersatz bis hin zum Neuwert (nach einem Totalschaden)
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte, Entsorgung von versicherten Sachen (z.B. als Sondermüll nach einem Brand)
- Bewegungs- und Schutzkosten – Falls nötig wird unbeschädigtes Inventar bei den Aufräumarbeiten geschützt gelagert
- Im Rahmen einer separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung: Erstattung der fortlaufenden Kosten und entgangenen Gewinne