Rechtsschutzversicherung
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.
Für wen ist Firmenrechtsschutz sinnvoll?
Firmenrechtsschutz ist sinnvoll für alle IT-Unternehmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung können Sie sich als Privatperson ebenso wie in Ihrer Rolle als Freiberufler oder Arbeitgeber absichern. Auch Angestellte sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten für Sie versichert.
Mit einer rein privaten Rechtsschutzversicherung besteht für Sie in vielen Fällen kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Streit mit dem Finanzamt, einem Mitarbeiter oder der Werkstatt Ihres Firmenwagens, müssen Sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Besser ist daher eine Firmenrechtsschutzversicherung, in die Sie kostengünstig auch Privatrechtsschutz aufnehmen können. Diese Kombination lohnt sich unter anderem, da sich die Beiträge steuerlich absetzen lassen.
Was ist üblicherweise versichert?
Leistungsarten
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Schadenbeispiele
Welche Leistungen sind zusätzlich versicherbar?
» Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
» Verkehrs-Rechtsschutz
» Fahrer-Rechtsschutz
» Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
» Spezial-Straf-Rechtsschutz
» Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
» Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
» Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung im Schadenfall?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat