Inhaltsversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet. Feuer, Raub und Naturgewalten können die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Welche Schäden deckt die Inhaltsversicherung ab?
Highlights
Je nach Versicherer und Tarif deckt die Geschäftsinhaltsversicherung unterschiedliche Schäden grundsätzlich ab, während andere hinzugebucht werden müssen. Daher sollten sich IT-Unternehmer individuell überlegen, welcher Schutz und welche Versicherungssumme für sie relevant sind. Abgedeckt sind in der Regel Schäden durch:
- Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
- Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Schadenbeispiele
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
- Bewegungs- und Schutzkosten – Sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
- Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung: Die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn
Abgesicherter Wert und Deckungssumme
Welcher Wert der beschädigten Gegenstände und des Equipments vom Versicherer ersetzt wird, ist unterschiedlich. In der Regel wird der Neuwert ersetzt, also derjenige Wert, der für die Neubeschaffung gilt. Ist das Inventar allerdings so alt oder abgenutzt, dass der Wert weit unter dem Neuwert liegt, wird nur der Zeitwert ersetzt, also die Summe, die man zum Schadenszeitpunkt bei Verkauf noch für den Gegenstand bekommen hätte.
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert (Einrichtung und dem Inventar des Büros) und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.