Im Versicherungswesen unterscheidet man drei Schadenskategorien: Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Im IT-Bereich zählt die große Mehrheit der Haftpflichtfälle zu den Vermögensschäden, also finanzielle Schäden. Sie gehören daher zur Grunddeckung einer guten IT-Haftpflichtversicherung. Zu den häufigsten Ursachen gehören:
- Fehlerhafte Leistung (z.B. Programmier- oder Konfigurationsfehler)
- Verstöße gegen den Projektvertrag
- Datenverlust
- Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen
Weniger als 20% der Haftpflichtfälle sind Sach- oder Personenschäden. Sie lassen sich über eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung absichern (optionaler Baustein). Hier einige Beispiele:
- Bei der Arbeit vor Ort beim Kunden beschädigt ein IT-Dienstleister versehentlich elektronisches Equipment.
- Eine fehlerhafte Einrichtung führt zur Beschädigung des Kunden-Servers.
- Ein Besucher stolpert in den Firmenräumen über ein Kabel stolpert und verletzt sich.
- Eine fehlerhaft programmierte Steuerungsanlage führt zu einem Unfall mit Sach- und Personenschaden.