Altersvorsorge
Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Und das gilt keineswegs nur für gesetzlich Versicherte. Auch die berufsständischen Versorgungswerke kämpfen mit dem demographischen Wandel. Sie sind auf stetig neue Beitragszahler angewiesen und die steigende Lebenserwartung erfordert höhere Beiträge bzw. reduziert die monatliche Rente. Wer im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss daher zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig.
Bei vielen Selbständigen rächt es sich, das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank zu schieben. Denn je später man damit anfängt, desto höher sind die monatlichen Beiträge, die für eine ausreichend hohe Rente notwendig sind. Man profitiert weniger vom Zinseszins-Effekt und lässt Fördermöglichkeiten ungenutzt, die der Staat für die private Rentenvorsorge bietet.
Basis-Rente
Die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie lohnt sich vor allem für Selbständige und Freiberufler sowie ältere Arbeitnehmer, die bis zum Ruhestand noch hohe Beiträge einzahlen wollen.
Vorteile
- Beiträge wirken ab dem ersten Euro steuermindernd
- Hohe Flexibilität, da Zuzahlungen bis 26.528 € (53.056 € bei Ehepaaren) jederzeit möglich
- Pfändungs- und Harz-IV-sicher in der Ansparphase
Ansparphase
- Seit 2023 sind die 26.528 € in vollem Umfang steuerlich absetzbar (53.056 € bei Ehepaaren)
- Zuvor jährlich steigender Sonderausgabenabzug
Auszahlungsphase
- Rentenbeginn 2023: 83 % zu versteuern
- Ab voraussichtlich 2040 sind 100 % steuerpflichtig
Zu beachten
- Das eingezahlte Kapital kann im Todesfall nicht beliebig vererbt werden; meist ist ein Hinterbliebenenschutz und eine Rentengarantiezeit einschließbar
- Kein Kapitalwahlrecht bei der Auszahlung
- Nicht beleihbar
Riester-Rente
Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.
Selbstständige und Freiberufler, deren Ehepartner in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis beschäftigt sind, können über ihre Partner einen indirekten Förderanspruch erwerben, wenn diese einen Riestervertrag besparen.
Vorteile
- Staatliche Förderung durch Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit
- Eingezahltes Geld bleibt erhalten bei Auszahlung nach 62. Lebensjahren
- Bis zu 30% Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn förderunschädlich
- Vertrag im Todesfall förderunschädlich auf Ehegatten übertragbar
- Nach BGH pfändungssicher in der Ansparphase, solange Zulagen gewährt werden oder ein berechtigter Zulagenantrag vorliegt
Ansparphase
- Sparleistung bis zu 2.100 € jährlich zu 100% steuerlich absetzbar
Auszahlungsphase
- 100% steuerpflichtig
Zu beachten
- Nicht beleihbar
- Nur max. 30% Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine besonders flexible Form der Altersvorsorge. Sie bauen einen Kapitalstock auf, der Ihnen hilft, Ihren Lebensstandard auch im Alter zu halten, und profitieren insbesondere von der steuerlichen Behandlung der Auszahlung: Ein Großteil der Rente bleibt steuerfrei.
Vorteile
- Zuzahlungen und Teilauszahlungen meist problemlos möglich
- Beleihbar und verpfändbar
- Umfängliche Hinterbliebenenversorgung abbildbar
- Kapitalwahlrecht bei Ablauf
Ansparphase
- Beiträge steuerlich nicht absetzbar
- Pauschale Abführung von 15% der inländischen Dividenden- und Immobilienerträge auf Fondsebene
Auszahlungsphase
- Rentenzahlung: ein Großteil der Rente bleibt steuerfrei, nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig (z. B. 18% bei Rentenbeginn mit 65 Jahren)
- Kapitalauszahlung: Nur 50 % der Erträge sind steuerpflichtig, sofern der Steuerpflichtige mind. 62 J. alt ist und die Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre beträgt (Halbeinkünfteverfahren); bei Fondspolicen sind zusätzlich 15 % der Erträge steuerfrei
Zu beachten
- Nicht Pfändungs-/ Hartz IV sicher
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen und sie umfassend dazu zu informieren. Seit 2022 müssen Unternehmen bei allen Verträgen einen Arbeitgeberzuschuss von 15% zahlen (auf den per Gehaltsumwandlung eingezahlten Sparbeitrag). Diesen sparen sie jedoch durch eine geringere Abgabenlast wieder ein. Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile.
Vorteile für Arbeitgeber
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Imageverbesserung und Mittel zur Mitarbeitergewinnung
- Motivation und Mitarbeiterbindung
- Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Arbeitgeberzuschüsse
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar
- Minimaler Verwaltungsaufwand
Vorteile für Arbeitnehmer
- Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze können durch Gehaltsumwandlung jährlich gespart werden (4% steuer- & sozialabgabenfrei, 4% steuerfrei)
- Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15%
- Lebenslange Rentenzahlung (frühestens ab dem 62. Lebensjahr)
- Portabilität
- Kapitalauszahlung möglich