Basis-Rente
Bei der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, fördert der Staat die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Diese können als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden, ähnlich wie dies auch bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke der Fall ist. Diese Form der privaten Altersvorsorge mindert also Ihre Steuerlast.
Für wen eignet sich die Basis-Rente?
Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann. Eingeführt wurde sie 2005 insbesondere als geförderte Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler. Sie erhalten mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
Insgesamt können bis zu 26.528 (53.056 bei Verheirateten) bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Stand 2023). Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag der Basis-Rente zur Verfügung.
Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.
Auch Ältere profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung. Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, besonders interessant: Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basis-Rente.
Rechen-Beispiel Freiberufler
- zu versteuerndes Jahreseinkommen 80.000 Euro
- ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer
- 10.000 Euro p.a. in Basis-Rente
Obwohl 10.000 Euro in die Basis-Rente fließen, müssen Sie 2023 lediglich 5.569 Euro selbst aufbringen. Die restlichen 4.431 „bezuschusst“ der Staat über die Steuerersparnis – damit beträgt die Förderquote 44,31 %.
Wie sind die Beiträge abzugsfähig?
Seit 2023 lassen sich 100% der Beiträge für die Basis-Rente steuerlich geltend machen. Maximal können Ledige 26.528 Euro und Verheiratete 53.056 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
Wie werden die ausgezahlten Renten versteuert?
Einzahlungen in eine Basis-Rente senken während der Erwerbstätigkeit Ihre Steuerbelastung. Im Gegenzug werden im Alter Steuern auf die ausgezahlte Rente fällig. Die Steuerbelastung als Rentner ist jedoch meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus!
Wie hoch die Auszahlungen besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
Einschluss Berufsunfähigkeit
Übrigens kann auch eine Berufsunfähigkeitsvorsorge bei der Basis-Rente mit eingeschlossen werden. Eine Koppelung hat den Vorteil, dass auch die Beiträge, die auf den Berufsunfähigkeitsschutz entfallen, steuerlich abgesetzt werden können, wenn ihr Anteil am Gesamtbeitrag max. 50 % entspricht. Allerdings hat dies auch einen Nachteil: Im Leistungsfall ist dann die Berufsunfähigkeitsrente in dem Satz zu versteuern, der für das Jahr der Erstauszahlung gilt (siehe vorangegangene Tabelle) und nicht mit dem geringeren sog. Ertragsanteil wie bei einer separat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wissenswertes
- Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
- Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente.
- Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
- Ebenfalls analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber häufig als Zusatzbaustein integriert werden.
- Ihr Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
- Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
- Um Ihre Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.
- Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben in der Ansparphase pfändungssicher.