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Private Rentenversicherung

Mit einer privaten Rentenversicherung entscheiden Sie sich für ein besonders flexible Form der Altersvorsorge. Sie bauen einen Kapitalstock auf, der Ihnen hilft, Ihren Lebensstandard auch im Alter zu halten. Im Gegensatz zur Basis- oder Riesterrente fördert der Staat hier nicht die Ansparphase, dafür profitieren Sie von der steuerlichen Behandlung der Auszahlung: Ein Großteil der Rente bleibt steuerfrei. Dies ist ein großer Vorteil, auch gegenüber Bankprodukten wie einem Sparbuch oder Fondsparplan. Und im Gegensatz zu reinen Kapitalanlagen erwerben Sie den Versicherungsschutz einer garantierten, lebenslangen Rente – ganz egal, wie alt Sie werden.

Steuervorteile

Wer Geld gewinnbringend anspart, muss dann, wenn diese Erträge an ihn ausgezahlt werden, auch Steuern darauf zahlen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % des Ertrags (z. B. Zinsen, Dividenden, etc.). Auch beim Alterssparen findet diese Abführung der Abgeltungssteuer grundsätzlich statt.

Der Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und sehr stark (Riester- und Basisrente sowie betriebliche Altersvorsorge). Doch auch bei der flexiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung lebenslanger Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil herangezogen. Dieser liegt beispielsweise im Alter 67 bei 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei.

Entscheiden Sie sich für eine Kapitalauszahlung (nach einer mind. 12-jährigen Laufzeit und ab Vollendung des 62. Lebensjahres), ist der Ertrag nur zu 50% steuerpflichtig. Bei Kapitalauszahlungen aus Fondsrentenpolicen gilt zusätzlich eine pauschale Teilfreistellung von 15 % – der mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuernde Anteil beträgt dann insgesamt lediglich 42,5 % der Erträge.

Lebenslange Absicherung

Eine lebenslange Absicherung kann Ihnen ausschließlich eine Rentenversicherung bieten. Sparen Sie stattdessen Kapital fürs Alter an, müssen Sie spätestens mit Beginn der monatlichen Auszahlung festlegen, über wie viele Jahre sie laufen soll. Doch niemand weiß, wie lange sein Ruhestand tatsächlich dauern wird. Leben Sie nach Renteneintritt nun doch noch 30 und nicht nur 25 Jahre, fällt Ihre „Zusatzrente“ für die letzten fünf Jahre einfach aus, weil der Kapitalstock aufgebraucht wurde.

Reichen im Alter Rente oder die Ersparnisse nicht, müssen Sie auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgreifen. Können die anfallenden Kosten (z.B. Pflegekosten) damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €.

Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt ist. Denn wer liegt später schon gern seinen eigenen Kindern auf der Tasche?

Und wenn Sie früh sterben? Auch dann stellt die Rentenversicherung je nach Anbieter und Tarif verschiedene Möglichkeiten der Hinterbliebenenversorgung zur Auswahl. Das verbleibende Vertragsguthaben bleibt Ihren Hinterbliebenen erhalten.

Flexibilität

Die Flexibilität der privaten Rentenversicherung ist einer der Hauptgründe, weswegen Kunden sich für diese Form der Altersvorsorge entscheiden. Sie lässt sich an fast alle Lebenssituationen anpassen. Wir möchten hier kurz auf die wichtigsten Möglichkeiten eingehen, die Ihnen ein solcher Vertrag bietet. Gerne gehen wir auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs im Detail auf Ihre Fragen dazu ein.

Rente oder Kapitalabfindung

Am Ende der Laufzeit können Sie sich entscheiden, ob Sie die lebenslange Rente haben möchten oder doch lieber eine einmalige Kapitalabfindung. Argumente gibt es für beide Auszahlungsvarianten.

Mit der privaten Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung erst dann zu treffen, wenn Sie die Konsequenzen für Ihre eigene Versorgung altersbedingt auch realistisch abschätzen können.

    Als Sicherheit hinterlegen

    Planen Sie größere Anschaffungen, wie z. B. den Erwerb einer Immobilie, werden Sie Sicherheiten für den Kreditgeber erbringen müssen. Das Guthaben einer privaten Rentenversicherung kann in vollem Umfang als Sicherheit verpfändet werden.

    Beleihung und Entnahmen

    Sollten Sie im Lauf der Jahre einmal in eine finanziell prekäre Situation geraten, lässt Sie die private Rentenversicherung nicht im Stich. Nahezu jeder Versicherer bietet seinen Kunden die Möglichkeit, ein Policendarlehen bis zur Höhe des Guthabens aufzunehmen (Bonität vorausgesetzt). Wie einen Bankkredit können Sie dann in Raten tilgen, ohne dabei Ihre Altersvorsorge in Gefahr zu bringen.

    Im Regelfall können Sie während der Ansparzeit Ihres Vertrags auch über Teile des Guthabens verfügen (z. B. durch Entnahme oder Teilkündigung) oder – wenn es gar nicht anders geht – den kompletten Vertrag auflösen. Beachten Sie hierbei bitte die steuerlichen Konsequenzen.

    Flexibilität des Beitrags

    Auch der vereinbarte Monatsbeitrag Ihrer privaten Rentenversicherung ist nicht unveränderbar. Je nach Ihren Vorstellungen und Möglichkeiten können Sie ihn an neue Bedürfnisse oder Situationen anpassen.

    Mit Sonderzahlungen in den Vertrag können Sie das Ablaufergebnis steigern.

    Welche Art Rentenversicherung passt zu Ihnen?

    Der Markt bietet hier inzwischen eine Fülle verschiedener Varianten der privaten Rentenversicherung. Wir beschränken uns im Folgenden auf die drei meistgenutzten Varianten. Grundsätzlich ist jedoch inzwischen fast alles möglich. Sprechen Sie uns daher einfach an, wenn Sie selbst besondere Wünsche an Ihre Altersvorsorge haben.

    Die klassische Rentenversicherung

    Die klassische Rentenversicherung ist die älteste Variante der privaten Rentenversicherungen. Ihre Sparbeiträge fließen hier in den Deckungsstock des gewählten Versicherungsunternehmens. Dort werden Sie mit aktuell 0,25 % Garantiezins verzinst. Da der Versicherer mit Ihrem Geld arbeitet, ist er bestrebt, insgesamt einen Ertrag zu erwirtschaften, der über dem Garantiezins liegt. Hieraus resultieren die Überschüsse, die ebenfalls mit in Ihren Vertrag einfließen. Die durchschnittliche Gesamtverzinsung, die ein Rentenversicherungsvertrag erwirtschaften kann, liegt derzeit bei ca. 2,15 % p. a. (Stand 01/2023).

    Die klassische Rentenversicherung unterliegt einer verhältnismäßig strengen gesetzlichen Reglementierung hinsichtlich des Investments, das ein Versicherungsunternehmen betreiben darf (Kapitalanlagerestriktion). Daher erfolgt die Anlage von Kundengeldern in erster Linie in festverzinslichen Wertpapieren. In deutlich kleinerem Rahmen auch in Immobilien und Aktien. Die klassische Rentenversicherung zählt zu den konservativen und damit sehr sicheren Anlageformen.

    Die Fondsrentenversicherung

    Die fondsgebundene Rentenversicherung geht einen anderen Weg als ihre kapitalbildende Schwester. Hier erfolgt die Anlage in Fonds, die von Ihnen entweder einzeln aus dem Angebot des Versicherers ausgewählt werden oder in vorgegebenen Paketen (den sog. „Baskets“). Auch Fondsangebote mit vermögensverwaltendem Charakter sind hier bekannt. Wer diese Form der Altersvorsorge wählt, sollte mindestens über ein Grundverständnis des Anlagemarktes (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere) verfügen. Auch ein grundsätzlicher Optimismus sollte vorhanden sein, dass die Märkte ein höheres Ertragspotential haben, als es dem Branchendurchschnitt der Kapitalrente entspricht. Nur dann passt diese Form der Rentenversicherung zu Ihnen. Sie finden hier keine Garantieverzinsung, das Vertragsguthaben kann mit den Kursen der Fondsanteile hoch und runter schwanken.

    Darin liegt natürlich die Chance sehr viel aus seinem Geld zu machen – allerdings auch das Risiko, dass ein Kurstief Ihr Vertragsguthaben zum Rentenbeginn stark minimiert. Um gerade dieses Risiko zu vermeiden, bieten viele Tarife inzwischen ein automatisches Ablaufmanagement, mit dem das Vertragsguthaben zum Ende der Laufzeit nach und nach in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet wird, die im Regelfall ein geringeres Kursschwankungsrisiko aufweisen als z. B. Aktienfonds.

    Hybride Rentenversicherungen

    Bei hybriden Produkten wird versucht, „das Beste aus beiden Welten“ miteinander zu kombinieren. Hybride Renten bieten in der Regel eine garantierte Mindestverzinsung, mindestens aber den garantierten Beitragserhalt. Den Gesamtertrag strebt man allerdings mit einer Anlage in Fonds an. Diese Form kann vor allem in Niedrigzinsphasen eine interessante Lösung sein, die Sicherheit mit Ertragschance kombiniert. Da Garantien immer auf die ein oder andere Art rückgedeckt werden müssen, fällt der frei anlegbare Sparanteil für das Fondsinvestment kleiner aus als in der waschechten Fondspolice. Der Gesamtertrag wird daher sehr wahrscheinlich geringer ausfallen. Im Gegenzug wird der „freie Fall“ des Anlagewerts in schlechten Zeiten durch die Garantien gebremst.

    Wissenswertes

    • Eine private Rentenversicherung kann – je nach Anbieter und Tarif – mit verschiedenen Zusatzversicherungen „bestückt“ werden. Berufsunfähigkeit ist hier als eine der wichtigsten Absicherungen zu nennen. Einige Anbieter bieten inzwischen auch Pflegeoptionen an, die den Abschluss einer privaten Pflegeergänzung ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen, wenn der Rentenvertrag ausläuft.
    • Die staatlich geförderten Formen der Altersvorsorge sind automatisch auch gegen Pfändung durch Gläubiger oder die Verwertung bei Hartz IV-Bezug geschützt. Auch bei der privaten Rentenversicherung lässt sich solches – zumindest teilweise – darstellen. Mit der Vereinbarung eines Verwertungsverzichts versichern Sie, dass der Vertrag ausschließlich zu Altersvorsorgezwecken verwendet wird. Pro Lebensjahr können Sie so 750 Euro Vertragsguthaben vor dem Zugriff Dritter sichern.
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