Betriebsausfallversicherung
Der Arbeitsalltag eines Unternehmens kann durch einen Sachschaden oder eine Erkrankung des Inhabers erheblich gestört werden, im schlimmsten Fall liegt der Geschäftsbetrieb brach. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiterhin bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können Folge sein.
Eine Betriebsausfallversicherung ist daher allen Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmen zu empfehlen.
Was ist versichert?
Versichert ist eine Kapitalentschädigung insbesondere für
- Gewinnminderung
- nicht erwirtschaftete Gewinne
- fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten
- Löhne und Gehälter
- Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten)
Schadenbeispiele
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Versicherbar ist u.a. Betriebsausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Sofern vereinbart, deckt der Vertrag auch Ausfälle aus folgenden Gründen ab:
- Krankheits- oder unfallbedingter Ausfall des Inhabers
- Angeordnete Quarantäne
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme für die Betriebsausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartendem Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der durch die Betriebsausfall nicht erwirtschafteten Kosten- und Gewinnblock werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Reicht denn mein Krankentagegeld nicht aus?
Nein. Ihr Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Ihren Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Sie nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Ihrem Betrieb erhielten. Ihre betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden – egal, wie hoch Sie es auch vereinbart haben mögen. Die Betriebsausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.